Corona-Demos am 24. Januar 2022
Aufgrund mehrerer angemeldeter Corona-Versammlungen sind am Montag, 24. Januar 2022, im Stadthafen sowie der Rostocker Innenstadt zeitweilige Einschränkungen zu erwarten
24. Januar 2022
Auch für heute, Montag, 24. Januar 2022, sind wieder mehrere Versammlungen angemeldet. Darüber informieren die Stadtverwaltung als Versammlungsbehörde und die Polizeiinspektion Rostock.
Aufgrund der Versammlungen müssen der Stadthafen im Bereich der Haedgehalbinsel und Teile der Hermannstraße zwischen etwa 15 und etwa 21 Uhr voll gesperrt werden. Außerdem sind zeitweilige Einschränkungen im gesamten Bereich der Rostocker Innenstadt zu erwarten.
Verkehrsteilnehmenden wird empfohlen, den Bereich der Innenstadt während dieser Zeit zu umfahren.
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Rostocker Polizei gewährleistet für alle friedlichen Versammlungsteilnehmenden den Schutz ihrer Veranstaltung im Rahmen der mit den Versammlungsbescheiden festgelegten Versammlungsorte und Regeln.
Eine angemeldete Versammlung gewährt den Teilnehmenden durch begleitende Maßnahmen den größtmöglichen Schutz. Für die Teilnahme an Versammlungen gilt die durch das Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit, deren Einschränkung nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf. Beschränkende Verfügungen in Form von Auflagenbescheiden oder durch Anordnungen der Polizei im Verlauf einer Versammlung dienen dem Ziel, einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.
Verkehrssituation in Echtzeit:
http://www.verkehrslage-mv.de/vlz.html
Quelle: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Pressestelle
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