Corona-Demos am 10. Januar 2022
Aufgrund mehrerer angemeldeter Versammlungen sind am Montag, 10. Januar 2022, im gesamten Bereich der Rostocker Innenstadt zeitweilige Einschränkungen zu erwarten
10. Januar 2022
Auch für Montag, 10. Januar 2022, sind wieder mehrere Versammlungen angemeldet. Darüber informieren die Stadtverwaltung als Versammlungsbehörde und die Polizeiinspektion Rostock. In diesem Zusammenhang müssen die August-Bebel-Straße, die Steinstraße und Teile der Hermannstraße zwischen etwa 15 und etwa 21 Uhr voll gesperrt werden. Außerdem sind zeitweilige Einschränkungen im gesamten Bereich der Rostocker Innenstadt zu erwarten, u.a. Am Strande (L 22) und in der Ernst-Barlach-Straße. Verkehrsteilnehmenden wird empfohlen, den Bereich der Innenstadt während dieser Zeit weiträumig zu umfahren.
Eine angemeldete Versammlung gewährt den Teilnehmenden durch begleitende Maßnahmen den größtmöglichen Schutz. Für die Teilnahme an Versammlungen gilt die durch das Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit, deren Einschränkung nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf. Beschränkende Verfügungen in Form von Auflagenbescheiden oder durch Anordnungen der Polizei im Verlauf einer Versammlung dienen dem Ziel, einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.
Das Versammlungsgesetz hat aber auch die Funktion, den Schutz der Versammlung von Menschen durch die frühzeitige Kooperation der Verantwortlichen einer Versammlung mit den zuständigen Stellen, hier der Versammlungsbehörde und der Polizei, zu ermöglichen.
Wie vom Veranstalter beantragt, wurde die Versammlung mit der Strecke August-Bebel-Straße – Am Vögenteich – Schröderplatz – Doberaner Straße – Doberaner Platz – Doberaner Straße – Lübecker Straße – Warnowufer – Am Strande – Warnowstraße – Ernst-Barlach-Straße – August-Bebel-Straße beschieden. Beauflagt wurde die Versammlung darüber hinaus u. a. mit einem Alkoholverbot, einem Verbot von Pyrotechnik, mit einer Maskenpflicht und der Verpflichtung einen (anderen) Versammlungsleiter zu bestimmen, der für den ordnungsgemäßen Ablauf und die friedliche Durchführung der Versammlung zu sorgen hat.
Das Handeln von Versammlungsbehörde und Polizei orientiert sich streng an die gesetzlichen Vorgaben und muss gerichtlichen Überprüfungen standhalten. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das gilt aber auch für Leben und Gesundheit aller Menschen. Besondere Beachtung finden hierbei die geltenden Regelungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Polizei appelliert daher an alle Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer:
- Bitte beachten Sie die geltenden Hygieneregeln!
- Halten Sie grundsätzlich, soweit möglich, den Mindestabstand ein!
- Tragen Sie eine medizinische Maske!
- Nehmen Sie Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich in Anspruch!
- Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte!
- Halten Sie sich an die festgesetzten Versammlungsflächen (August-Bebel-Straße) und Aufzugsstrecken!
Die Rostocker Polizei setzt nach wie vor auf einen kommunikativen Ansatz und wird unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit agieren. Die Teilnehmenden werden fortlaufend durch Lautsprecherdurchsagen informiert, auch über mögliche Verstöße und drohende Konsequenzen. Distanzieren Sie sich von Gewalt und halten Sie sich an die Regeln!
Verkehrssituation in Echtzeit: http://www.verkehrslage-mv.de/vlz.html
Quelle: Polizeiinspektion Rostock
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