Jugendschutzkontrolle in Rostocker Diskothek
Bei einer Jugendschutzkontrolle in einer Diskothek in der Rostocker Südstadt erfüllte etwa die Hälfte der Gäste vergangene Nacht nicht die Voraussetzungen des Jugendschutzgesetzes
25. Februar 2017
In der Nacht vom 24. zum 25. Februar 2017 haben das Stadtamt, das Amt für Jugend, Soziales und Asyl sowie die Polizeiinspektion Rostock in einer Rostocker Diskothek in der Südstadt eine gemeinsame Jugendschutzkontrolle durchgeführt.
Etwa die Hälfte der ca. 100 anwesenden Besucherinnen und Besucher erfüllten nicht die im Jugendschutzgesetz genannten Voraussetzungen. So wurden nach Mitternacht insgesamt 46 Jugendliche im Alter unter 18 Jahren und sogar ein Kind im Alter unter 14 Jahren angetroffen. Elf Jugendliche waren unter 16 Jahren alt. 23 der kontrollierten Jugendlichen waren alkoholisiert. Nach Ermittlung und Feststellung der Personalien wurden die Kinder den jeweiligen Erziehungsberechtigten übergeben bzw. mussten sogar nach Hause begleitet werden.
Der gemeinsame Einsatz begann um 0.30 Uhr und dauerte bis etwa 8 Uhr. Beteiligt waren zwei Mitarbeiter der Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Stadtamtes und vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl. Die Kontrolle war nur mit Unterstützung der Rostocker Polizei möglich. Insgesamt waren 112 Polizeibeamte im Einsatz.
Im Ergebnis der Kontrolle konnten auch drei Vergehen nach dem Waffengesetz und ein Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz festgestellt werden. In drei weiteren Fällen wurden Ermittlungen wegen Beleidigung aufgenommen.
Die Hansestadt Rostock setzt die Anforderungen des Jugendschutzgesetzes konsequent durch. Die Kontrollergebnisse werden jetzt ausgewertet und daraus folgende Verwaltungsverfahren eingeleitet.
Quelle: Hansestadt Rostock, Pressestelle, Foto: Polizeiinspektion Rostock
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