Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Fall der entführten Rebecca
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts im Strafverfahren gegen Mario B. wegen besonders schwerer Vergewaltigung u.a. bestätigt – 9,5 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung
13. Februar 2014
Am 21.01.2014 hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Rostock vom 07.05.2013 bestätigt und die Revision des 29-jährigen Angeklagten verworfen.
Das Landgericht hatte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Neben der Strafe hatte die Kammer Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den Erkenntnissen der Kammer hatte der Angeklagte die Geschädigte Rebecca H. zunächst am 13.10.2012 vergewaltigt und sie sodann bis zum 16.10.2012 in seiner Wohnung festgehalten. Während dieser Zeit vergewaltigte der Angeklagte die Geschädigte erneut mehrfach, bis dieser am 16.10.2012 die Flucht gelang.
Quelle: Landgericht Rostock
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