Neuneinhalb Jahre Haft für Rebeccas Peiniger

Das Landgericht Rostock verurteilt den Angeklagten Mario B. im Fall der entführten und missbrauchten Rebecca zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren und sechs Monaten und anschließender Sicherungsverwahrung

7. Mai 2013, von
Urteilsverkündung im Fall Rebecca: Der Angeklagte Mario B. wird in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt
Urteilsverkündung im Fall Rebecca: Der Angeklagte Mario B. wird in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt

Neun Jahre und sechs Monate muss Mario B. in Haft. Außerdem ordnete das Landgericht eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Verurteilt wurde der 28-jährige mehrfach Vorbestrafte heute Nachmittag wegen besonders schwerer Vergewaltigung, Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung. Im Oktober 2012 hatte er die damals 17-jährige Rebecca H. – die nach einem Discobesuch nachts allein unterwegs war – entführt, missbraucht und ihr schwere Verletzungen zugefügt.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Strauß sprach von „einer außergewöhnlich hässlichen und abstoßenden Tat“. In den vergangenen Prozesstagen wurde „die Geschichte eines viertägigen Albtraums vor uns ausgebreitet.“ Dass es ein glückliches Ende genommen habe, sei reiner Zufall und nicht dem Angeklagten zu verdanken. „Wir haben uns nicht vorstellen können, wie Herr B. die Situation auflösen hätte wollen.“

Der hatte angegeben, während der Tat unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Obwohl Mario B. sowohl dem Alkohol und auch dem Drogenkonsum stark zugeneigt sei, sahen die Richter jedoch keinen ausreichenden Zusammenhang zu den Taten. Im Gegenteil, so hat ein Gerichtsmediziner dargelegt, dass er während der nächtlichen Begegnung nicht desorientiert gewesen sei, Radfahren konnte, die Verletzungen seines Opfers wahrgenommen und auch das Messer, mit dem er Rebecca bedrohte und es in den Boden gesteckt hatte, wieder mitgenommen habe. Während der vier Tage, in denen er die junge Frau in seiner Wohnung festhielt, hatte er nur ein Bier getrunken.

Mario B. wird zur Urteilsverkündung im Fall Rebecca in den Gerichtssaal des Landgerichts Rostock geführt
Mario B. wird zur Urteilsverkündung im Fall Rebecca in den Gerichtssaal des Landgerichts Rostock geführt

Sein Geständnis zum Prozessauftakt, wodurch Rebecca eine ausführliche Befragung erspart blieb, honorierten die Richter zwar. Dennoch werteten sie den Sachverhalt als erschreckend und scheußlich und den Täter, der bei seinem Opfer Todesangst auslöste, als brutal und rücksichtslos.

Angesichts seiner Vorstrafen (mit 14 Jahren wurde er zum ersten Mal wegen Vergewaltigung verurteilt) und einer antisozialen Persönlichkeitsstörung, die ein psychiatrisches Gutachten diagnostizierte, kam das Gericht zu dem Schluss: „Wir glauben, Herr B. ist gefährlich. Das Risiko, dass er sich nicht ändert, ist uns zu hoch.“ Da er auch alle Kriterien erfülle, die vermuten lassen, dass er auch zukünftig wieder straffällig wird, sahen sie die formellen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung erfüllt.

Ob Mario B. jemals wieder frei sein wird, hängt von den Ergebnissen der Überprüfungen ab, die nach der Haft und dann gegebenenfalls jährlich stattfinden.

Zur Urteilsverkündung war auch das Opfer Rebecca mit ihren Eltern und Freunden gekommen. Regungslos und aufmerksam hörte sie den Ausführungen des Richters zu, der noch einmal sehr ausführlich den Tathergang schilderte. Der Kaugummi kauende Angeklagte selbst zeigte sich weniger konzentriert und wurdevom Richter einmal zur Aufmerksamkeit ermahnt.

Landgericht Rostock
Landgericht Rostock

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei das Urteil angemessen. „Es ist kein mildes Urteil, aber eine Gesamtfreiheitsstrafe im unteren Bereich“, erklärte Staatsanwalt Stephan Sekora.

„Es ist ungefähr das herausgekommen, was wir erwartet hatten. Wir werden die Anordnung der Sicherungsverwahrung natürlich nicht akzeptieren und Revision einlegen“, sagte Verteidiger Henning Köhler nach der Urteilsverkündung.

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