Keine Bundesnotbremse trotz Inzidenz über 100

Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz in Rostock durch Nachmeldungen an drei aufeinanderfolgenden Tagen knapp über 100 geklettert ist, greift die Bundesnotbremse vorerst nicht

3. Mai 2021, von
Keine Bundesnotbremse trotz Inzidenz über 100 in Rostock (Symbolfoto, Archiv)
Keine Bundesnotbremse trotz Inzidenz über 100 in Rostock (Symbolfoto, Archiv)

Keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, weiterhin geöffnete Baumärkte und Zoobesuche ohne Corona-Test: Nachdem Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen aufgrund mehrerer falsch-positiver Fälle die Allgemeinverfügung am Freitag zurückgenommen hat, bleibt es vorerst dabei.

Bundesnotbremse nach falsch-positiven Corona-Tests aufgehoben

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz in Rostock an drei aufeinanderfolgenden Tagen (25., 26. und 27. April) über 100 lag, griff in der Hansestadt die Bundesnotbremse: Ab vergangenem Donnerstag galten nächtliche Ausgangsbeschränkungen, die Baumärkte mussten schließen und der Zoobesuch war nur noch mit negativem Corona-Test erlaubt.

Nur einen Tag später wurden die Beschränkungen wieder aufgehoben. Hintergrund waren mehr als 100 falsch-positive Corona-Testergebnisse, die ein Labor an die Gesundheitsämter im Raum Rostock übermittelt hat, erklärt Dr. Markus Schwarz, Leiter des Rostocker Gesundheitsamtes. Zwölf Fälle entfielen davon auf die Hansestadt. Nachdem diese herausgerechnet wurden, sank die Inzidenz am 27. April auf 99,9 und lag damit am dritten Tag knapp unter der entscheidenden Grenze.

Inzidenz steigt durch Nachmeldungen wieder über 100

Am Wochenende gab es nun das entgegengesetzte Problem: Durch zwei Nachmeldungen für den 22. und 23. April stieg die Inzidenz für den 27. April auf 100,9. Strenggenommen würde die Bundesnotbremse nun doch wieder greifen und die Beschränkungen müssten erneut in Kraft treten.

Das passiert in Rostock jedoch nicht, „sonst machen wir uns dermaßen lächerlich“, bringt Dr. Schwarz es auf den Punkt: „Zu der Entscheidung stehe ich.“ Dass die Maßnahmen letzte Woche aufgehoben wurden, jetzt jedoch nicht wieder in Kraft treten, hat für den Leiter des Gesundheitsamtes aber vor allem einen Grund: Da es sich um „freiheitseinschränkende Maßnahmen“ handelt, müsse man hier „sehr, sehr vorsichtig“ sein, betont er.

Solange die Inzidenz um den Wert von 100 pendelt, könne es schnell kleine Abweichungen nach unten oder oben geben. Für eine höhere Stetigkeit würde Schwarz sich wünschen, dass die Bundesnotbremse erst nach sieben und nicht bereits nach drei Tagen mit einer zu hohen Inzidenz in Kraft tritt. Die Problematik soll mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) diskutiert werden, entscheiden muss dies jedoch der Bund.

Nachmeldungen aufgrund unklarer PCR-Tests

Dass es am Wochenende überhaupt noch zwei Nachmeldungen für den 22. und 23. April gab, erklärt der Leiter des Gesundheitsamts mit unklaren PCR-Tests. „Wir wären falsch beraten, jeden positiven Test durchzuwinken“, sagt Schwarz. Im Gesundheitsamt werde bei positiven Laborergebnissen zusätzlich auf den Ct-Wert geschaut, der eine Aussage über die Viruskonzentration und die Infektiosität erlaube.

Bei auffallend hohen Ct-Werten, die einer niedrigen Viruskonzentration entsprechen, gibt es drei Möglichkeiten: Der Betroffene steht ganz am Anfang einer Infektion, war vor längerer Zeit infiziert oder es handelt sich um einen Zufallsbefund. Um einen solchen auszuschließen, wird ein zweiter Test veranlasst, so Schwarz. Das traf auf die beiden jetzt nachgemeldeten Fälle zu und erkläre den langen Zeitraum.

Ausgangbeschränkungen in Rostock nicht vom Tisch

Ganz vom Tisch sind die Ausgangbeschränkungen in Rostock noch nicht. Die Situation kann sich – auch durch Nachmeldungen – jeden Tag ändern. Am 30. April und am 1. Mai lag die Inzidenz jeweils bei 99,9. Ein einziger nachgemeldeter Fall genügt, um die 100 zu überschreiten. Sollte dies an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Fall sein, tritt die Bundesnotbremse in Rostock wieder in Kraft.

Aktualisierung:

Inzwischen hat sich das RKI darauf festgelegt, dass nachübermittelte Fälle die Sieben-Tage-Inzidenz für die Bundesnotbremse gemäß § 28b IfSG nicht nachträglich ändern. Die Werte werden am Berichtstag „eingefroren“.

Schlagwörter: Coronavirus (200)