Ab morgen Corona-Warnstufe „Rot Plus“ in Rostock

Nachdem die Corona-Ampel elf Tage in Folge auf „Rot“ steht, gelten ab morgen auch in Rostock die verschärften Corona-Maßnahmen der Warnstufe „Rot Plus“

8. Dezember 2021, von
Corona-Warnstufe „Rot Plus“: Ab 9. Dezember 2021 müssen viele Einrichtungen in Rostock schließen
Corona-Warnstufe „Rot Plus“: Ab 9. Dezember 2021 müssen viele Einrichtungen in Rostock schließen

Ab morgen gelten in Rostock die zusätzlichen Corona-Maßnahmen der Warnstufe „Rot Plus“. Viele Freizeiteinrichtungen, wie Kinos, Theater oder Schwimmbäder müssen schließen, auch Sportveranstaltungen sind betroffen.

Gestern Abend hatte die Pressestelle der Stadt bereits bekanntgegeben, dass die Rostocker Weihnachtsmärkte auf Anweisung der Landesregierung ab Donnerstag schließen müssen. Jetzt ist klar, dass ab morgen in der Hansestadt auch die anderen in der Corona-Landesverordnung M-V (Corona-LVO M-V) für die Warnstufe „Rot Plus“ vorgesehenen Beschränkungen gelten.

Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen hat heute die entsprechende Allgemeinverfügung unterschrieben und damit anerkannt, „dass innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt eine weitergehende Überlastung des Gesundheitssystems droht“. Zwar im Einvernehmen mit dem für Gesundheit zuständigen Ministerium, aber doch (nur) „aufgrund dessen fachlicher Weisung“. Bislang wurde die drohende weitergehende Überlastung des Gesundheitssystems von der Stadtverwaltung verneint, die verschärften Corona-Schutzmaßnahmen traten nicht in Kraft, obwohl die Corona-Ampel auch hier seit mehr als sieben Tag in Folge auf „Rot“ steht.

Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen höher als gemeldet?

Die Anzahl der Corona-Neuinfektionen bewegt sich in Rostock weiterhin auf hohem Niveau. 163 neue Fälle hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Hansestadt heute gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 426,2. Auch die Auslastung der Intensivstationen (ITS) im gemeinsamen Cluster von Kreis und Stadt liegt mit 19,2 Prozent weiterhin klar im roten Bereich.

Einzig die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen bewegt sich mit 4,8 auch heute im gelben Bereich. Die nächste Warnstufe „Orange“ greift erst bei Werten über 6, „Rot“ bei mehr als neun. Eigentlich darf die als Grundstufe geltende Hospitalisierungsrate nur um eine Stufe erhöht werden. Rostock wird bei der risikogewichteten Stufenkarte trotzdem weiterhin in Rot und nicht nur in Orange eingestuft, da die landesweite Hospitalisierungsrate mit 8,4 im orangen Bereich liegt. Ist diese höher als im Kreis bzw. der kreisfreien Stadt, gilt dort der Landeswert.

Die von der Rostocker Verwaltung in ihrem eigenen Corona-Bulletin gemeldete absolute Zahl der stationär Behandelten weicht jedoch weiterhin von der Hospitalisierungsrate ab. Allein heute wurden elf neue Fälle gemeldet, was eine rechnerische Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen von 5,3 ergibt. Zusammen mit den acht am Montag gemeldeten Fällen liegt die Inzidenz bereits bei 9,1 und damit im roten Bereich. Neun der 19 Fälle finden durch Meldeverzug oder andere Umstände keinen Eingang in die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen – eine Erklärung gab es trotz Nachfrage von der Stadt bislang nicht.

Corona-Einschränkungen ab Donnerstag

Folgende zusätzliche Schließungen/Einschränkungen sieht das Land für die Corona-Warnstufe „Rot Plus“ vor, die Maßnahmen sind vorerst bis zum 15. Dezember 2021 befristet (§ 1g Abs. 4 Corona-LVO M-V). Fitnessstudios dürfen weiterhin unter 2-G-Plus-Bedingungen öffnen, vereinsbasierter Sport ist für Gruppen mit bis zu 15 Personen (25 außen) möglich, auch in Schwimmbädern.

  • Kinos, Theater, Konzerthäusern, Opern u.ä.
  • Proben und Auftritte von Chören und Musikensembles
  • Zirkusse
  • Volksfeste, Spezialmärkte, Jahrmärkte u.ä.
  • tourismusaffine Dienstleistungen im Freien und Outdoor-Freizeitangebote, incl. Stadtführungen, Fahrgastschifffahrt und Reisebusse
  • Indoor-Spielplätze und -Freizeiteinrichtungen
  • Schwimm- und Spaßbäder, auch in Hotels (Vereinsangebote in kleinen Gruppen möglich)
  • vereinsbasierter Sportbetrieb (in kleinen Gruppen möglich)
  • Tanzschulen
  • Jagdschulen, Angelschulen, Wassersportschulen, Reitschulen
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen
  • soziokulturelle Zentren
  • sexuelle Dienstleistungen
  • Profi-Sportveranstaltungen mit Zuschauern
  • private Zusammenkünfte als geschlossene Gesellschaft in abgrenzbaren Restaurantbereichen
  • gewerblich organisierte private Zusammenkünfte
  • Veranstaltungen im Innenbereich
  • Innenbereiche von Museen, Freizeitparks, Zoos u.ä.

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