Neue Kurabgabe für Rostock beschlossen

Übernachtungsgäste müssen künftig in ganz Rostock eine Kurabgabe von 3,70 Euro pro Nacht zahlen, erstmals werden auch Tagesgäste mit 2,25 Euro zur Kasse gebeten.

7. Juni 2023, von
Neue Kurabgabe für Rostock beschlossen (Foto: Archiv)
Neue Kurabgabe für Rostock beschlossen (Foto: Archiv)

Zweimal wurde die Entscheidung vertagt, heute Abend hat die Rostocker Bürgerschaft die neue Kurabgabesatzung beschlossen. Künftig wird die Kurtaxe im gesamten Stadtgebiet erhoben, erstmals auch von Tagesgästen. Urlauber, die in der Hansestadt übernachten, müssen zusätzlich einen Mobilitätsanteil für die Nutzung des Nahverkehrs bezahlen.

Kurabgabe gilt in gesamter Stadt und steigt um Mobilitätsanteil

Bislang wird die Kurtaxe nur in den vier Seebädern der Hansestadt (Warnemünde, Markgrafenheide, Hohe Düne und Diedrichshagen) erhoben. Künftig müssen Urlauber im gesamten Stadtgebiet zahlen. Möglich macht dies die im letzten Jahr erfolgte Anerkennung von Rostock als Tourismusort.

An der Höhe der Kurabgabe ändert sich eigentlich nichts, sie bleibt bei 2,25 Euro pro Nacht. Allerdings müssen Übernachtungsgäste zusätzlich einen Mobilitätsanteil von 1,45 Euro für die Nutzung des Nahverkehrs bezahlen. Dadurch steigt die Kurabgabe auf 3,70 Euro.

Mit der Kurkarte kann der öffentliche Personennahverkehr im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Warnow kostenfrei genutzt werden. Davon ausgenommen sind die Schmalspurbahn Molli zwischen Bad Doberan und Kühlungsborn sowie die Fährverbindungen Kabutzenhof – Gehlsdorf und Warnemünde – Hohe Düne. Letzteres dürfte vor allem bei Urlaubern in Hohe Düne und Markgrafenheide auf Unverständnis stoßen, soll im nächsten Jahr jedoch noch einmal überprüft werden.

Neu ist, dass An- und Abreisetag als zwei Aufenthaltstage berechnet werden.

Tagesgäste müssen künftig Kurabgabe zahlen

Waren Tagesgäste in Rostock bislang von der Kurtaxe befreit, müssen sie die Abgabe künftig ebenfalls zahlen. Der Mobilitätsanteil entfällt jedoch, sodass 2,25 Euro zu entrichten sind. Wann genau die Kurtaxe fällig wird, wie diese entrichtet und kontrolliert werden soll, ist noch nicht ganz klar. Vorerst setzt die Tourismuszentrale auf Freiwilligkeit.

Die Bürgerschaft hat beschlossen, dass ein Tagesgast nur dann abgabepflichtig ist, wenn er sich zum Erholungszweck aufhält und dieser „nach außen sichtbar bzw. erkennbar“ ist, etwa durch die Nutzung von touristischen Einrichtungen. Die Liste der Ausnahmen ist lang. Für einen Einkaufsbummel durch die Stadt, einen Kino-, Zoo- oder Weihnachtsmarktbesuch wird keine Kurabgabe fällig – auch fürs Schwimmen in der Ostsee wohl nicht, fürs Sonnenbad am Strand hingegen schon.

Kurabgabe – Befreiungen und Ermäßigungen

Wer seinen Hauptwohnsitz in Rostock gemeldet hat, muss keine Kurabgabe zahlen. Dies gilt auch für Personen, die in der Hansestadt arbeiten, studieren oder ausgebildet werden und Kleingärtner ohne Wohnnutzung.

Kinder bis zum 5. Lebensjahr sind von der Kurtaxe befreit. Mit einem Änderungsantrag hat die Bürgerschaft dies auch für Kinder von 6 bis 14 Jahren sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 beschlossen. Sie müssen bei Übernachtungen nur den Mobilitätsanteil von 1,45 Euro bezahlen. Rund 125.000 Euro Mehrkosten für die Stadt war der Bürgerschaft die Entlastung dieser Gruppen wert. Von der Abgabe befreit ist auch eine Begleitperson von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“. Laut Beschluss allerdings nur, wenn der Schwerbehinderte selbst einen GdB von 100 hat. Bis zum Inkrafttreten bleibt glücklicherweise noch etwas Zeit, um derartige Ungereimtheiten auszumerzen.

Wer eine selbstgenutzte Zweitwohnung, einen Dauerstellplatz auf Campingplätzen oder einen dauerhaften Bootsliegeplatz in Rostock hat, muss jährlich 63 (ermäßigt 42) Euro zahlen. Die Nutzung des ÖPNV ist darin nicht enthalten.

Strandreinigung, Rettungsschwimmer und kostenfreie Toiletten

Bezahlt werden von der Kurabgabe u.a. die Reinigung von Strand und Promenade, die Rettungsschwimmer sowie touristische Angebote und Veranstaltungen. Dank der höheren Einnahmen können die öffentlichen WC-Anlagen von Stadt und Tourismuszentrale künftig kostenfrei genutzt werden. Dies hatte der Ortsbeirat Warnemünde schon lange gefordert.

„Die Kurabgabe ist für uns eine der gerechtesten touristischen Abgaben, weil sie vom Gast bezahlt wird und wieder 1:1 für den Gast eingesetzt wird“, verteidigte Tourismusdirektor Matthias Fromm die neue Kurabgabesatzung. Die bisherige sei nicht mehr rechtskonform, verweist Fromm auf ein OVG-Urteil, das die Gleichbehandlung von Übernachtungs- und Tagesgästen fordert. Würde das Geltungsgebiet nicht auf die gesamte Stadt ausgedehnt, müssten künftig sogar Rostocker beim Besuch der Seebäder zahlen.

Zuletzt wurde die Kurabgabe vor zwei Jahren erhöht bzw. angeglichen. Seitdem gibt es keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensaison sowie den einzelnen Seebädern mehr. Die neue Kurabgabesatzung soll am 1. September 2023 in Kraft treten.

Schlagwörter: Kurabgabe (3)Tourismus (122)Warnemünde (1151)