AfD-Versammlung und Gegendemos in Rostock
Etwa 200 Teilnehmer zählte die Polizei bei einer AfD-Versammlung auf dem Neuen Markt in Rostock – gleichzeitig gab es mehrere Proteste mit ca. 200 Gegendemonstranten
9. Mai 2020
Der AfD-Kreisverband Rostock führte am Nachmittag des 9. Mai 2020 auf dem Neuen Markt in Rostock eine Versammlung unter dem Motto „Wir sind das Volk“ mit ca. 20 Teilnehmern durch.
Nachdem die angemeldete Versammlung zunächst von der Stadt Rostock verboten und dies vom Verwaltungsgericht Schwerin bestätigt wurde, änderte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern den Beschluss des Verwaltungsgerichts dahingehend, dass die Versammlung mit verschiedenen Auflagen durchgeführt werden konnte. So wurde neben einer Begrenzung der Teilnehmerzahl oder der Einhaltung von Mindestabständen auch die Beachtung der hygienischen Anforderungen der Corona-Schutzverordnung beauflagt.
Auf diese Versammlung fanden Gegenreaktionen statt. So wurden auf dem Neuen Markt sechs Spontandemonstrationen angemeldet und mit entsprechenden Auflagen zur Gewährleistung des Infektionsschutzes versehen. Unter den Anmeldern befanden sich u. a. Mitglieder des Landtages. Bei den deutlich über 200 Gegendemonstranten handelte es sich um Protestklientel, die überwiegend dem bürgerlichen und linksalternativen Bereich zuzuordnen sind. Dabei kam es in zahlreichen Fällen zu Unterschreitungen des vorgegebenen Mindestabstandes.
Hierzu werden gegenwärtig noch Ermittlungen geführt. Des Weiteren befanden sich über 30 Personen des Protestklientels auf Straßenbahnschienen, die – nach mehrfacher Aufforderung diesen Bereich zu verlassen – durch die Polizei unter dem Einsatz von körperlicher Gewalt von den Gleisen herunter geschoben werden mussten.
Insgesamt waren 59 Polizeibeamtinnen und -beamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz, um die Durchführung der Versammlung in unparteiischer Weise für alle Grundrechtsträger zu gewährleisten. Es wurden drei Strafanzeigen aufgenommen. Im Vorfeld wurde bereits ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch eine 23-jährige Kenianerin festgestellt. Im Rahmen der Gegenreaktionen kam es zu einer Beleidigung zum Nachteil eines Polizeibeamten. Darüber hinaus fand eine wechselseitige Körperverletzung zwischen zwei 17- und 38-jährigen deutschen Frauen aus dem jeweils anderen Klientelbereich statt.
Quelle: Polizeiinspektion Rostock
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