Einbrecher auf frischer Tat gestellt

Ein Einbrecher konnte vergangene Nacht am Imbiss am S-Bahn Haltepunkt Lütten-Klein auf frischer Tat gestellt werden

26. Juni 2019
Einbrecher auf frischer Tat gestellt
Einbrecher auf frischer Tat gestellt

In der Nacht des 26. Juni 2019, gegen 01:15 Uhr ging durch einen Zeugen bei der Polizei Rostock ein Anruf ein, in dem mitgeteilt wurde, dass eine männliche Person am S-Bahn Haltepunkt Lütten-Klein versucht, gewaltsam in einen Imbiss einzudringen.

Nachdem eine Streife der Polizeiinspektion Rostock am Ereignisort eintraf, teilte der Hinweisgeber ihnen mit, dass es dem Einbrecher offensichtlich schon gelungen war in den Laden zu gelangen und er sich noch in diesem aufhalten soll.

Augenscheinlich hatte der Einbrecher mittels Schottersteinen und einem Ast ein Loch in die aus zwei Sicherheitsglasscheiben bestehende Eingangstür geschlagen. Durch dieses Loch ist er dann in den Imbiss gekrochen.

Als sich die Beamten der Ladentür näherten, konnten sie dann den Mann durch das Loch mittig im Raum erkennen und forderten ihn auf, den Laden zu verlassen. Daraufhin versuchte der Täter sich zunächst hinter einem Tresen und später in einem am Geschäft angrenzenden Raum zu verstecken. Erneut wurde der Mann aufgefordert sich zu ergeben und den Laden zu verlassen. Dieser Aufforderung kam er letztendlich nach, ging zur eingeschlagenen Tür, kroch bäuchlings mit den Händen voran aus dem Laden und wurde von den Polizisten festgenommen.

Neben dieser Tat konnte festgestellt werden, dass der Täter in jüngster Vergangenheit bereits wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte aufgefallen und wegen einer Diebstahlshandlung zur Wohnortermittlung im Fahndungssystem ausgeschrieben war. Durch die Bundespolizei wurde nunmehr noch ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls eingeleitet.

Aktualisierung, 05.07.2019:

Da bei dem Sachverhalt die Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens vorlagen, wurde durch die Staatsanwaltschaft Rostock beim Amtsgericht Rostock eine so genannte Hauptverhandlungshaft beantragt.

Nach nur fünf Tagen kam es dann am Montag, den 01.072019 zur Verhandlung beim Amtsgericht Rostock. Hier erfolgte durch den zuständigen Richter die Verurteilung des Angeklagten zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 Tagesätzen zu je 15,- Euro (1350,- Euro).

Sollte er dieser Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, droht ihm die erneute Haft.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock

Schlagwörter: Einbruch (227)Lütten Klein (315)Polizei (3967)