Fähre in Warnemünde durch Laserpointer geblendet
Die Besatzung eines Fährschiffes wurde heute Morgen in Warnemünde durch einen Laserpointer geblendet – als Tatverdächtiger wurde ein 60-Jähriger ermittelt
28. Oktober 2015
In den Morgenstunden des 28.10. wurde die Schiffsführung eines einlaufenden Fährschiffes auf Höhe der Molenköpfe in Warnemünde durch ein grünes Licht eines Laserpointers massiv in der sicheren Führung des Schiffes behindert.
Wie Besatzungsmitglieder den unverzüglich informierten Beamten der Wasserschutzpolizei nach dem Einlaufen mitteilten, wurde der Laser zielgerichtet von einem Warnemünder Hotelzimmer aus auf das Schiff gerichtet.
Unverzügliche Ermittlungen der Kollegen der WSPI Rostock, führten zu einem 60-jährigen Tatverdächtigen. Bei der Durchsuchung des Hotelzimmers wurde ein Laserpointer festgestellt.
Da es sich hierbei um kein sog. "Kavaliersdelikt" handelt, sondern bzgl. eines Verstoßes gegen § 315 StGB "Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" dauern die Ermittlungen an.
Aktualisierung:
Nach der Behinderung einer Fährschiffsbesatzung am frühen Morgen mit einem Laserpointer, wurde der Tatverdächtige noch am selben Nachmittag des 28.10. einem Strafrichter zugeführt.
Beschleunigtes Verfahren bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens. Es dient dazu, Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen „auf dem Fuße“ folgen.
Durch die sehr gute Ermittlungsführung der Beamten der WSPI Rostock sowie der unkomplizierten Zusammenarbeit mit der StA Rostock und dem KK Rostock stand der Mann nur wenige Stunden nach der Tat vor dem Amtsgericht in Rostock. Der 60jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, zur Bewährung auf 2 Jahre ausgesetzt, verurteilt.
Quelle: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
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