S-Bahn-Verkehr durch alkoholisierte Fußballfans behindert
Eine Gruppe alkoholisierter Fußballfans behinderte am Samstag die Weiterfahrt einer S-Bahn zwischen Rostock und Güstrow
5. Januar 2014
Eine Gruppe von ca. 40 Personen, die der Fußballfanszene zuzuordnen sind, fuhr mit einer S-Bahn, Linie S 3 am Samstag, den 04.01.2014 gegen 12:10 in Richtung Güstrow. Ziel der Reise war der 4. Bowling-Center-Cup der B-Junioren(Fußballhallenturnier) in Güstrow. Bei der Fahrausweiskontrolle im Zug konnten mehrere Personen keinen Fahrausweis vorweisen, so dass das Zugpersonal diese Personen aufforderte, den Zug beim Halt in Kavelstorf zu verlassen. Die betroffenen Personen konnten am dortigen Automaten Fahrausweise erwerben und hätten die Fahrt nach Güstrow mit einer späteren S-Bahn-Verbindung fortgesetzt.
Um aber die weitere Mitfahrt in diesem Zug für die Personen ohne Fahrausweis zu gewährleisten, blockierten andere Personen aus dieser Gruppe die Türen des Zuges, so dass dieser nicht abfahren konnte. Die eingesetzte Streife der Bundespolizeiinspektion Rostock forderte sofort Verstärkung an, da ein Großteil der Personen unter Alkoholeinfluss stand und eine aggressive Grundstimmung vorherrschte.
Von 9 Personen, die ohne Fahrausweis im Zug saßen, wurden die Personalien aufgenommen. Bei Eintreffen der hinzugezogenen Kräfte von Bundes- und Landespolizei flüchtete die gesamte Gruppe aus dem Zug in Richtung Prisannewitz.
Mit 86 Minuten Verspätung fuhr die S-Bahn um 13:40 Uhr nach Güstrow. Im Zug befanden sich 5 Reisende.
Die geflüchtete Gruppe kam zur Abfahrt des nächsten Zuges zum Haltepunkt Kavelstorf zurück und durch die 16 Polizeibeamten von Bundes- und Landespolizei erfolgte eine Gefährdungsansprache. Die anschließende Weiterfahrt nach Güstrow erfolgte ohne Vorkommnisse.
Da die Rückreisezeiten der Bundespolizei bekannt waren, wurden am Samstagabend gegen 20:45 Uhr nach Ankunft der S-Bahn aus Güstrow in Rostock bei 33 Personen, die dieser Gruppe zugehörten, die Identität festgestellt. Diese Maßnahme wurde mit 40 Polizeibeamten der Bundes- und Landespolizei durchgeführt. Die Videoaufzeichnungen in den Zügen wurden für die weiteren Ermittlungen wegen Verdacht der Nötigung, Störung öffentlicher Betriebe und Erschleichen von Leistungen gesichert.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock
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