Omikron: Neue Corona-Regeln und kürzere Quarantäne

Aufgrund der sich ausbreitenden Omikron-Variante wurden beim Bund-Länder-Treffen neue Corona-Regeln beschlossen – die Quarantäne-Zeit wird verkürzt, in der Gastronomie gilt die 2G-Plus-Regel

7. Januar 2022, von
Omikron: Neue Corona-Regeln
Omikron: Neue Corona-Regeln

Die Omikron-Variante breitet sich in Deutschland weiter aus. Auch wenn die Krankheitsverläufe nach aktuellen Erkenntnissen oft milder ausfallen, könnte die erwartete rasant steigende Zahl der Neuinfektionen insbesondere in der kritischen Infrastruktur zu Personalmangel führen.

Aus diesem Grund wurden heute bei den Bund-Länder-Beratungen neue Regeln beschlossen, die neben der bundesweiten 2G-Plus-Regel in der Gastronomie vor allem eine Verkürzung der Quarantäne beinhalten.

„Obwohl die Lage durch all die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, besser ist, als man befürchten musste, wissen wir“, so Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit den Länderchefs, „dass die neue Omikron-Variante dazu führen wird, dass die Infektionen zunehmen werden. Wir werden in den nächsten Tagen und Wochen auch größere Zahlen sehen als wir sie heute schon erkennen können.“ 56.335 neue Covid-19-Fälle hat das Robert-Koch-Institut heute gemeldet, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 303,4.

„Klar ist, Omikron wird uns noch lange beschäftigen und deshalb kann man auch keine Entwarnung für unser Gesundheitssystem aussprechen“, betonte Scholz. „Wir werden höhere Infektionen sehen und es wird viele neue Patienten in den Krankenhäusern geben. Deshalb müssen wir uns auf diese Situation vorbereiten.“

2G-Plus-Regel in der Gastronomie

Für die Gastronomie gilt künftig bundesweit (Ausnahme: Sachsen-Anhalt) die 2G-Plus-Regel. Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen müssen. Für Gäste mit Auffrischungsimpfung („Booster“) entfällt der Testnachweis. Künftig soll dies sofort nach dem Boostern gelten, bislang gibt es eine Frist von 14 Tagen.

In Mecklenburg-Vorpommern ändert sich nichts: Hier gilt die 2G-Plus-Regel in den Innenbereichen der Gastronomie bereits aufgrund der landesweiten Einstufung in die Warnstufe Orange.

Die Wirtschaftshilfen sollen verlängert und für die Gastronomie verbessert werden, kündigte Scholz an.

Verkürzung der Quarantäne-Zeit

Personen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt haben, müssen in Isolation. Quarantäneregeln gelten für Menschen, die sich möglicherweise infiziert haben, etwa für Reiserückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten oder enge Kontaktpersonen von Infizierten. Für sie gelten kürzere Quarantäne-Zeiten.

Isolation und Quarantäne enden künftig nach zehn Tagen. Kontaktpersonen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben, sind von der Quarantäne ausgenommen. Dies soll auch für alle gelten, die frisch doppelt geimpft, geimpft und genesen oder frisch genesen sind.

Beschäftigte der kritischen Infrastruktur können sich nach sieben Tagen mittels PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten. Für Mitarbeiter von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen u.ä. ist ein PCR-Test erforderlich. Schüler sollen sich bereits nach fünf Tagen aus der Quarantäne freitesten und wieder zur Schule gehen können.

Ab wann die neuen Regeln gelten, steht noch nicht fest. Erst muss eine Bundesverordnung geändert werden, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD).

Corona-Kontaktbeschränkungen bleiben

An den bereits seit Dezember geltenden Kontaktbeschränkungen ändert sich nichts. Bei privaten Treffen von Geimpften und Genesenen sind maximal zehn Personen erlaubt, Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden nicht mitgezählt. Ungeimpfte dürfen sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

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