Stadtgrünamt mit mehr Verantwortung für Naturschutz

Naturschutzgebiete und Belange des Artenschutzes jetzt in kommunaler Hand

19. Juli 2012
Das Stadtgrünamt ist seit dem 1. Juli auch für Naturschutzgebiete und den Artenschutz zuständig
Das Stadtgrünamt ist seit dem 1. Juli auch für Naturschutzgebiete und den Artenschutz zuständig

Mit Änderung der Kreisgebietsstruktur gingen auch Aufgaben aus der Landeshoheit an die neuen Landkreise und kreisfreien Städte über. Seit dem 1. Juli 2012 sind im Naturschutz Aufgaben des Artenschutzes und Zuständigkeiten für die Naturschutzgebiete an die Hansestadt Rostock übertragen worden.

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege – bislang zuständig für neun Landschaftsschutzgebiete und 21 geschützte Landschaftsbestandteile – hat zwei Naturschutzgebiete (Unteres Warnowland und Stolteraa) übernommen. Neben der Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete liegt die Zuständigkeit auch in der Kontrolle möglicher Ordnungswidrigkeiten. In den letzten Jahren waren nur wenige Verstöße gegen die Verordnungen der Schutzgebiete zu verzeichnen.

Bei kleineren Verstößen stand in der Regel die Aufklärung im Vordergrund, gelegentlich kam es auch zu einer Verwarnung. Bußgelder wurden überwiegend bei illegalem Parken und Zelten ausgesprochen. „Wir hoffen, dass sich die Besucherinnen und Besucher in den Naturschutzgebieten ebenso umweltbewusst verhalten“, so die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtgrünamtes.

Die gesamte Artenschutzproblematik ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitestgehend Neuland. Umfangreiche Schulungen im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie haben sie auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet. Die übertragenen, umfangreichen Aufgaben liegen im Schutz der einheimischen geschützten Arten, so z. B. Vögel, Fledermäuse, Eidechsen, Frösche, Kröten, Insekten und Pflanzen insbesondere bei Bauvorhaben. Dies können Großprojekte wie Gewerbegebiete, Wohnanlagen, Industriebauten, Windparks, Straßen oder kleinere Vorhaben wie Hausumbauten und Sanierungen sein.

Weiteres Personal steht für die Übernahme dieser zusätzlichen Aufgaben nicht zur Verfügung. Die Wege für die Rostockerinnen und Rostocker und für die Gewerbetreibenden der Hansestadt Rostock sowie für die Planungsbüros sind jedoch nun bei Artenschutzbelangen kürzer und einfacher geworden.

Umfangreiche Informationen sind im Internet unter http://rathaus.rostock.de zu finden. Im Bereich Naturschutz werden Informationen und Downloads aus den Bereichen Schutzgebiete, Biotopschutz, Naturdenkmale, Artenschutz, Baumschutz und Eingriffe in Natur und Landschaft angeboten.

Bei Fragen stehen natürlich auch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Stadtgrün, Landschaftspflege und Naturschutz zur Verfügung.

Ansprechpartner für Schutzgebiete: Herr Bringmann, Tel. 0381 381-8520 Ansprechpartner für den Artenschutz: Frau Dr. Richter, Tel. 0381 381-8521; Herr Hermanns, Tel. 0381 381-8514.

Quelle: Hansestadt Rostock, Pressestelle

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