Bürgerschaft beschließt weitere Buga-Schritte
Die Rostocker Bürgerschaft hat am Mittwochabend das Businesskonzept für die Buga 2025 und den Durchführungsvertrag mit der Bundesgartenschau-Gesellschaft beschlossen
18. August 2021, von Olaf
Die Rostocker Bürgerschaft hat den Weg zur Buga 2025 endgültig freigemacht. Nach der Leitentscheidung im Oktober 2020 stimmte die Mehrheit des Stadtparlaments am Mittwochabend für das Businesskonzept und den Durchführungsvertrag mit der Bundesgartenschau-Gesellschaft.
Die Umfirmierung der „IGA Rostock 2003 GmbH“ in die „BUGA Rostock 2025 GmbH“ war eher eine Formalie. Dass die Durchführung der Buga in der Gesellschaft verortet wird, hatte die Bürgerschaft bereits im Januar beschlossen. Diskussionen um den Aufsichtsrat konnten per Änderungsantrag beigelegt werden. Statt ursprünglich sieben soll dieser nun 17 Mitglieder umfassen und Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) den Vorsitz übernehmen. Die Stadt erhält so mehr Einfluss.
Für mehr Diskussionen sorgten das Businesskonzept und der Durchführungsvertrag mit der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG). „Druck wird aufgebaut, subtil oder ganz direkt“, kritisierte Sybille Bachmann (Rostocker Bund) im Vorfeld und sprach gar von einem „Knebelvertrag“. Ein „Knackpunkt“ sei, dass die DBG „auch im investiven Bereich der Stadtentwicklung außerhalb der Blumenschau“ einen umfassenden Einfluss erhalte, so Bachmann, betonte aber, dass es ihr nicht um das „ob“ gehe, sondern um das „wie“ und manchmal auch „durch wen“. Zumindest zwei weitere Kritikpunkte konnte der Oberbürgermeister durch Nachverhandlungen noch im Vorfeld entschärfen. Sollte die Buga durch die Stadt abgesagt werden, fällt keine Ausfallzahlung an die DBG mehr an. Zudem ist deren Vergütung mit vier Millionen Euro (statt 4,2 Mio.) netto jetzt etwas niedriger. So fand sich eine Mehrheit für die Beschlussvorlage.
Rund 42,5 Mio. Euro soll die reine Durchführung der Gartenschau laut Businesskonzept insgesamt kosten. 27,5 Mio. sollen durch Eintrittskarten, Vermietung und Sponsoring eingenommen, die verbleibenden 15 Mio. Euro durch einen Zuschuss aus der Stadtkasse gedeckt werden.
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt rund 137 Mio. Euro. Fließen soll das Geld in die Projekte Stadthafen, Warnowbrücke, Fährberg, Hechtgraben, Stadtpark, Greifenbrücke, Warnow-Quartier und IGA-Park. 44,6 Mio. der Gesamtsumme muss die Stadt tragen, die restlichen knapp 70 Prozent sind Fördermittel von Bund und Land.
Auch wenn sich die SPD-Fraktion in Sachen Buga nicht ganz einig ist, warb dessen Fraktionsvorsitzender leidenschaftlich für die Vorlage. „Die Buga birgt natürlich Risiken“, so Steffen Wandschneider-Kastell, doch sie „bietet nach wie vor die Möglichkeit, Stadtentwicklung wie unter einem Brennglas zu forcieren und Prozesse, die teilweise seit Jahrzenten in der Stadt diskutiert wurden, anzugehen.“
„Wir bezweifeln überhaupt nicht, dass viele der geplanten Baumaßnahmen ein Mehrwert für Rostock und die Region sind“, stellte die Linken-Fraktionsvorsitzende Eva-Maria Kröger klar. Es gehe um Stadtentwicklung und die Buga sei ein Entwicklungsbeschleuniger, aber „wir bezweifeln die Umsetzbarkeit zu den angegebenen Kosten. Wir sorgen uns um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt. Wir sorgen uns um all die anderen Projekte, die noch auf dem Zettel stehen.“ Wartung, Unterhaltung und Abschreibung würden den Haushalt auf lange Sicht belasten, doch „das Nachnutzungskonzept wird erst 2022 erstellt und erst dann sehen wir, wie hoch die Folgeaufwendungen sein werden“, kritisierte Kröger.
„Wir haben uns im Oktober für die Projektinvestition entschieden und müssen nun nicht bei jeder Buga-Beschlussvorlage in Grundsatzdebatten verfallen“, wünschte sich die Vorsitzende des Buga-Ausschusses Jana Blaschka (Fraktion CDU/UFR). Was die Risiken durch hohe Investitionen und vielleicht fehlende Einnahmen betrifft, schlug sie vor, die Grundstücke im Warnow-Quartier zu veräußern „Damit hätten wir ganz leicht Einnahmen von ca. 30 Millionen“, so Blaschka. Dem entgegen steht jedoch ein Bürgerschaftsbeschluss, Grundstücke der Stadt nur noch in Erbpacht zu vergeben.
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