Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss
Mit über 2 Promille Atemalkohol wurde ein Pkw-Fahrer in der Südstadt gestoppt, ebenfalls mit mehr als 2 Promille und ohne Fahrerlaubnis wurde ein Mann in Evershagen aus dem Verkehr gezogen
23. Januar 2017
Nach einem verkehrswidrigen Fahrmanöver in den späten Nachmittagsstunden des 21.01.17 konnte im Bereich der Erich-Schlesinger-Straße ein 36-jähriger Rostocker gestoppt werden.
Die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit war aber nicht das einzige, was die kontrollierenden Beamten zu beanstanden hatte. Bei dem Fahrzeugführer konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 2,07 Promille.
So wurde aus einer kurzen Fahrt zum Bäcker eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
In den späten Abendstunden des 21.01.2016 kam es im Bereich Evershagen zu einer Trunkenheitsfahrt. Der Fahrzeugführer hatte sein Fahrzeug bereits aus einer Parklücke ausgeparkt und war an der Parkplatzausfahrt im Begriff seine Fahrt in Richtung des Landkreises Rostock fortzusetzen. Polizeibeamte des Polizeireviers Lichtenhagen konnten dies verhindern.
Der gemessene Atemalkoholwert betrug 2,15 Promille. Es wurde eine Blutprobenentnahme veranlasst.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde bekannt, dass der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Diese hatte er vor 16 Jahren wegen eines ähnlichen Delikts eingebüßt.
Der Fahrer muss sich wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis verantworten.
Quelle: Polizeipräsidium Rostock
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