Mehrere betrunkene Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen
Am vergangenen Wochenende wurden gleich mehrere Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln in Rostock festgestellt, einer davon zusätzlich ohne gültige Fahrerlaubnis
25. September 2017
Den Auftakt bildete Freitagnacht gegen 23:00 Uhr die 54-jährige Fahrerin eines Audi im Bereich des Stadthafens. Bei der Verkehrskontrolle lallte die Rostockerin sehr und die Beamten nahmen starken Alkoholgeruch bei ihr wahr. Auch hatte die Dame große Probleme, ihr Fahrzeug für die Kontrolle zu verlassen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihr einen Wert von 0,75 Promille.
Am Samstagmorgen gegen 00:24 Uhr wurde dann in der Südstadt ein 20-Jähriger auf dem Weg zur Disko mit 0,92 Promille aus dem Verkehr gezogen. Nur kurze Zeit später musste im Stadtteil Peez der Fahrer eines Mercedes-Benz ebenfalls seine Fahrt vorzeitig beenden. Der 23-Jährige fuhr nicht nur unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, ihm wurde auch bereits die Fahrerlaubnis entzogen. Auch zwei weitere junge Männer wurden im Verlauf des Morgens in Rostock bei Kontrollen unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss gestoppt.
In der Toitenwinkler Alle verlor am Sonntagmorgen ein Fordfahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen zwei Bäume. Bei dem 29-Jährigen wurde anschließend ein Atemalkoholwert von 1,48 Promille festgestellt.
Wenig später wurde in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt der 30-jährige Fahrer eines Seat gestoppt. Bei dem Mann wurde nicht nur ein Atemalkoholwert von 0,89 Promille gemessen, ein Drogenvortest schlug zudem positiv auf Kokain und Marihuana an.
Gegen 10:00 Uhr erschien dann ein 56-Jähriger mit seinem Motorrad auf dem Polizeihauptrevier in Rostock. Noch während er sein Anliegen vortrug, nahmen die Beamten starken Alkoholgeruch bei dem Mann wahr. Der Grund war schnell gefunden: der Rostocker hatte einen Atemalkoholwert von 1,48 Promille .
Die Rostocker Polizei appelliert an alle Fahrzeugführer, sich nicht unter Einfluss von Alkohol hinters Lenkrad zu setzen. Schon der Genuss geringer Mengen Alkohol kann die Fahrtauglichkeit einschränken.
Quelle: Polizeiinspektion Rostock
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