Kontaktverbot gegen Ausbreitung des Coronavirus

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten – Ausnahmen gelten etwa für den eigenen Hausstand oder das Arbeitsleben

22. März 2020, von
Kontaktverbot gegen Ausbreitung des Coronavirus (Foto: Archiv)
Kontaktverbot gegen Ausbreitung des Coronavirus (Foto: Archiv)

Bund und Länder haben sich auf ein weitreichendes Kontaktverbot verständigt, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel gerade bekanntgab. Ausgangssperren gibt es in Deutschland vorerst zwar weiter nicht, Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes sollen jedoch auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Treffen von mehr als zwei Personen sind in der Öffentlichkeit verboten. Ausnahmen gelten für den eigenen Hausstand sowie die Arbeitswelt.

Konkret ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch alleine, mit einer (einzigen) weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet, so Merkel. Zu anderen Personen ist – sofern irgendwie möglich – ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern einzuhalten. Der Weg zur Arbeit, Einkäufe, Arztbesuche oder weitere notwendige Tätigkeiten sind ebenso erlaubt wie ganz ausdrücklich auch weiterhin individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft.

Einschränkungen soll es auch für Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege geben, etwa bei Friseuren, Kosmetik- oder Massagestudios. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter erlaubt. In Mecklenburg-Vorpommern müssen auch Bau- und Gartenbaumärkte ab morgen 20 Uhr schließen.

Mit den erweiterten Leitlinien, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, sollen das öffentliche Leben und die sozialen Kontakte weiter reduziert werden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Gleichzeitig soll damit auch der Flickenteppich zwischen den einzelnen Bundesländern reduziert werden. Die konkrete Umsetzung der Leitlinien bleibt zwar weiterhin Ländersache, doch „wir sorgen dafür“, so Merkel, „dass in ganz Deutschland im Grundsatz die gleichen Regeln gelten.“

Die Maßnahmen sollen mindesten zwei Wochen gelten. „Dies sind nicht einfach irgendwelche Empfehlungen des Staates“, betonte die Kanzlerin, „es sind Regeln, die in unsere aller Interesse einzuhalten sind.“ Verstöße sollen geahndet werden. „Zeigen Sie Vernunft und Herz“, warb Angela Merkel für einen „Verzicht aus Gemeinsinn und Fürsorge“.

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