Einparkprobleme mit 2,2 Promille - Führerschein futsch

Führerschein nach Alkoholfahrt eingezogen – nach einem missglückten Einparkversuch musste ein Rostocker gestern seinen Führerschein abgeben

13. Dezember 2012
Führerschein nach Alkoholfahrt eingezogen
Führerschein nach Alkoholfahrt eingezogen

Der 53-Jährige war mit seinem Nissan Almera am 12.12.2012 gegen 19:30 Uhr beim Einparken in der Südstadt gegen ein anderes Fahrzeug gefahren. Als der Fahrer nach dem Verschließen seines Pkws den Unfallort verlassen wollte, wurde er von einem Zeugen daran gehindert und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.

Der Atemalkoholtest offenbarte wenig später die mögliche Ursache für die Schwierigkeiten, die der 53-Jährige beim Einparken hatte. Mit 2,2 Promille lag der festgestellte Atemalkohol weit über der gesetzlich festgelegten Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit.

Den Führerschein des Nissanfahrers behielten die Beamten gleich ein. Gegen den Rostocker wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Seit Monatsbeginn hat die Rostocker Polizei bereits die Führerscheine von fünf Autofahrern sichergestellt, die unter Alkohol Verkehrsunfälle verursacht haben.

Den höchsten Promillewert hatte dabei ein 40-jähriger Mann, der am 03.12.2012 am Dierkower Kreuz die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und gegen einen Baum fuhr. 2,4 Promille hatte der Test bei dem ebenfalls vom Unfallort geflüchteten Fahrer später ergeben.

Die Rostocker Polizei warnt in diesem Zusammenhang noch einmal dringend davor, sich nach dem Genuss von alkoholischen Getränken noch ans Steuer zu setzen.

In der Vorweihnachtszeit werden häufig in geselliger Runde Glühwein, Punsch & Co getrunken. Die Wirkung der weihnachtstypischen Tropfen wird oftmals unterschätzt. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinflussen.

Quelle: Polizeiinspektion Rostock

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